Ich fahre ein Auto mit dem amtlichen Kennzeichen WN (Wiener Neustadt) xxx.xx. Ich arbeite (und wohne auch z.T.) in Eisenstadt. Das amtliche Kennzeichen für ein in Eisenstadt zugelassenes Auto ist E.
Ich besitze 2 große Hunde, nämlich Doggen.
Ich fahre, oder besser fuhr, mit den beiden Pelzigen oft in den nächsten, Eisenstadt eingemeindeten Ort, wo wir eine schöne Runde entlang der Felder gehen können/konnten.
Ich bekam gestern per RSB-Brief eine Anzeige (datiert mit 16. 03.) zugestellt. Der gelbe Zettel trug den Postvermerk “Leinenzwangsverordnung”. Auch das Schreiben hat den Betreff “Verstoß gegen die Leinenzwangverordnung”.
Aus dem Inhalt:
Es wurde gegen Sie Anzeige erstattet. Letztes Wochenende, am Samstag, den 13. 03. 2010, gegen 9 Uhr vormittags, wurde vom Anzeiger beobachtet wie 2 große nicht angeleinte schwarze Hunde beim … in Eisenstadt/Kleinhöflein Rehen nachjagten. Die beiden Hunde waren laut Anzeiger zwei PKW‘s eindeutig zuzuordnen. Bei einem davon handelte es sich um den auf Sie zugelassenen PKW mit dem polizeilichen Kennzeichen WN xxx.xx.
Gleich vorweg: Es wurde keine Geldstrafe verhängt, sondern nur auf die bestehende Leinenzwangverordnung hingewiesen. Danke ans Magistrat :-)
Aber (und dieses bezieht sich ausschließlich auf den oder die Anzeiger):
Wir sind mit den Hunden seit dem 22. Februar 2010 kein einziges Mal auch nur in der Nähe des in der Anzeige beschriebenen Ortes spazieren gegangen, auch nicht am 13. März.
Am 13. März 2010 waren weder ich noch mein Auto in Eisenstadt oder auch nur in der Nähe von Eisenstadt. Dies lässt sich auch einfach, hinlänglich und klar beweisen! Definitiv niemand konnte mein Auto also an diesem Tag in Eisenstadt und Umgebung gesehen haben. Die Hunde gingen mit Frauchen wo anders spazieren (die übrigens ein Auto mit einem Eisenstädter Kennzeichen fährt).
Ich bestreite nicht, dass beide Hunde einmal Rehen nachliefen. Freilich ohne auch nur den Hauch einer Chance sie zu erwischen. Und auch nicht lange, nach dem 5. oder 6. Pfiff kehrten sie um, spät, aber immerhin. Aber tatsächlich nur ein einziges Mal (wenn auch einmal zu viel) und nicht am 13. 03. 2010, sondern Mitte Februar. Und dieses eine Mal waren sie mit Frauchen unterwegs, ich war gar nicht dabei (wäre mir aber genauso passiert). Nur, darum geht’s gar nicht (abgesehen davon, dass so etwas nicht passieren darf und uns selbst am meisten ärgert).
Ich weiß also nicht, was der oder die Anzeiger beobachtet und “eindeutig zugeordnet” hat/haben. Mein Auto, ich oder meine Hunde können es jedenfalls nicht gewesen sein.
Ich weiß auch nicht, wann der oder die Anzeiger (offenbar vorsorglich) meine Autonummer notiert hat/haben, jedenfalls sicher nicht am 13. 03.
Ich weiß aber, warum mir zwei Geschichten einfallen, die ich schon fast vergessen hätte:
Vor einigen Monaten luden wir in meiner Arbeitsstelle (in Eisenstadt) mein Auto, einen Van, voll mit Papier, das ich zum nächsten Papiercontainer brachte. Dort wurde ich von einer Dame angepöbelt, die echauffiert darauf hinwies, dass sie es nicht einsehen könne, warum ich von Wiener Neustadt nach Eisenstadt fahre, “meinen Müll” abzuladen!
Kurze Zeit darauf parkte ich mit meinem Auto am als Kundenparkplatz ausgewiesenen Parkplatz des örtlichen Postamts (in Eisenstadt), da ich einen Postweg zu erledigen hatte. Eine Autofahrerin, die sich neben mir einparkte, wies mich sehr unfreundlich darauf hin, dass hier Parken für “Fremde” (sic!) nicht erlaubt sei. Die Dame fuhr ein Auto mit dem amtlichen Kennzeichen EU (Eisenstadt-Umgebung).